Tja, so wie es aussieht macht zur Zeit eine neue Abmahnmöglichkeit die Runde. Hierbei geht um einen Screenshot, welcher aus Google Earth stammt und auf eine Homepage gestellt wurde. Die entsprechende Homepage wurde von der Firma GeoContent abgemahnt. Die Firma hat massig Rechte an Luftbilddaten und Geoinformationen. (Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe)
Jetzt ist die Frage, was geht denn hier ab?
In der Hilfe von Google Earth steht:
“…Wir freuen uns, dass Sie Google Earth noch stärker in Ihre Online-Welt integrieren möchten. Sie persönlich dürfen ein Bild aus der Anwendung verwenden (beispielsweise auf Ihrer Website, in einem Blog oder einem Word-Dokument), solange Sie die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernen…”
Mhhhhh soweit sogut … das Copyright muss sichtbar sein.
Bei Google Maps sieht das ganze aber ein bischen anders aus.
Auf der Supportseite steht:
Kann ich Google Maps in meine Website oder mein Blog integrieren?
Ja. Sie können eine einfache Karte, mehrere Routen, eine lokale Suche oder von anderen Nutzern erstellte Karten integrieren.
OK. Einfache Karten. Wenn man einen Blick auf die AGBs wirft, steht da:
Die fotografischen Abbildungen, die zur Anzeige in Google Maps bereitgestellt werden, unterliegen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz, die zur ausschließlichen Verwendung durch Sie bestimmt ist. Sie dürfen die Abbildungen nicht in einer gewerblichen oder geschäftlichen Umgebung und nicht zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken für Sie selbst oder Dritte verwenden.
Also, bei Google Maps:
die einfachen Karten kann man einbinden
die Foto / Satellitenbilder auch, wenn rein Privat!
Blogs, Webseiten, die zum Beispiel mit Adsense ein bischen Geld verdienen, sind dann Geschäftlich und diese dürften dann keine Satellitenbilder verwenden, sondern nur die einfachen Karten. (oder liege ich da jetzt falsch?)
Wie das mit Google Earth ist … ist nun die nächste Frage…
Ich geb’s bald auf …