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Die Subscription Geschichte

20. Oktober 2008 @ 21:04 Uhr - Comments (4)
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Ach ja. Mal tief Luft holen…
Also…

Am 17.10.2008 wurde das WordPressblog “upload-magazin.de” abgemahnt, weil irgend jemand andauernd Emails vom dem upload-magazin.de bekam.

Diese Emails wurde automatisch von dem Blog versendet. In dem WordPressblog war das so genannte “Subscribe to Comments“-Plugin eingebaut. Mit diesem Plugin kann ein Gast einen Kommentar abonnieren.

Der Gast bekommt dann, bei jedem Folgekommentar, eine Benachrichtigungs-Email zugesendet:

Hallo,

es wurde ein neuer Kommentar für den Beitrag “Tralala” geschrieben

Klicke “hier” um Dir den Beitrag anzusehen.

Klicke diesen “Link” um die Beitrag-Benachrichtigung abzuschalten.

Soweit sogut.

Nun hat aber ein böser Gast, bei einem Kommentar eine falsche / fremde Emailadresse angeben und so ging die Beitrags-Benachrichtigung immer wieder an diese falsche / fremde Emailadresse. Das ganze Spiel ging solange, bis dann der richtige Besitzer der Emailadresse, das upload-magazin.de abmahnte. Zwar hätte der Kläger (Besitzer) die Möglichkeit gehabt, diese falschen Beitrags-Benachrichtigungen, selbst abzuschalten (in der Email), aber laut Deutscher Rechtsprechung war das schon zu spät.

In Deutschland herrscht ein strenges Double Opt-In-Prinzip bei Zusendung von Emails, wie zum Beispiel Newsletter oder Beitrags-Benachrichtigungen.

Da heißt,
wenn ich jemanden eine Email für ein Abonnement (Newsletter / Benachrichtigungsemails) zusende, dann muss dieser das Abonnement bestätigen. Erst dann dürfen weiter Emails kommen.

Dieses sogenannte “Double Opt-In-Prinzip” kann man perfekt auf dem advisign.de-Blog (Recht und Webdesign) nachlesen. Da ist auch eine Zeichnung, die das Verfahren erklärt.

Also, das Problem bei der “Subscribe to Comments“ Geschichte war, dass man keine Bestätigung für die Kommentar-Benachrichtigung erhalten wird und so wurde das Plugin in ganz Deutschland entfernt.

Ich habe nun das ganze Wochenende weitere Plugins getestet und ich bin dabei auf den CommentMailer von Sebastian Schwaner gestossen. Mit dem CommentMailer kann man ebenfalls Blogbeiträge abonnieren. Nachteil: Das Plugin hat zwar das Double Opt-In Verfahren, sendet aber für jeden Beitrag eine Anfrage Email. Das ist ja Quatsch. Es reicht ja völlig aus, dass der Besitzer der Email einmal bestätigt, dass seine Emailadresse für dieses Blog echt ist. Aber, soviel ich mitbekommen habe, wird das Plugin zur Zeit weiterprogrammiert. Also mal im Auge behalten !

Finale:
Nun hat sich die infogurke.de (was ein Name :) ) am Wochenende vor den Rechner gesetzt und das alte “Subscribe to Comments“ Plugin umprogrammiert.

Ergebnis: Ist wird nun auch eine Bestätigungs-Email gesendet und das Plugin prüft ob diese Email in den letzten 3 Monaten schon mal bestätigt worden ist.

PERFEKT !

- Neues Subscribe to Comments – Plugin by infogurke.de
- advisign.de Blog (Recht und Webdesign) – Wichtig !!!

PS: Ich hoffe, dass dieser Beitrag nun auch mal mein Bruder verstanden hat. :)
PS2: Ich schätze, dass es jetzt erst recht zu einigen Abmahnungen kommen wird. Denn dieses Double Opt-In-Prinzip für Newsletter & Co. war mir Neu. Na dann …



Subscribe to Comments als Abmahnproblem

17. Oktober 2008 @ 08:38 Uhr - Comments (3)
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Da schwellt mir gerade wieder der Hals an, wenn ich sowas lese. Für das WordPress Blog gibt es ein Plugin mit Namen “Subscribe to Comments“. Mit diesen Plugin wird eine Checkbox zum Kommentarfeld hinzugefügt. Der kommentierende Benutzer kann dann bestätigen, ob er bei weiteren Kommentaren benachrichtigt werden will.

Doch mit diesem Plugin könnte es zu einem Abmahnproblem kommen, da jemand eine beliebige Email-Adresse eingeben kann und dann jemand fremdes mit den neusten Kommentaren “Zugespammt” werden könnte. Das upload-magazin.de wurde abgemahnt.

Das ist wieder mal so typisch deutsch!
Tagtäglich bekomme ich Tonnen von Spam Post in mein Emailfach. Von der ESL Webseite bekomme ich alle zwei Wochen eine INFO Email (die ESL kann angeblich mein Konto nicht löschen) und wenn ich den Newsletter bei PEARL abschalten will wird mein komplettes Konto gelöscht. Mich ruft fast zweimal im Monat die Telekom an (ohne Rufnummeranzeige !!!) , um mir einen besseren Vertrag zu verkaufen.

Und was kann ich dagegen tun?
Was kann ich gegen diesem Spam machen?
Wen kann ich abmahnen?

HAB IHR KEINE ANDEREN PROBLEME ?

Ich wundere mich, dass es noch erlaubt ist, das man eine Email angeben muss, wenn man einen Kommentar schreibt. Macht doch einfach … das Internet einfach zu. Hier kann jeder Depp, jeden abmahnen!

Ich bin so genervt…

Mehr zum Thema: rivva.de + stadt-bremerhaven.de + blog.helmschrott.de



100 Euro Abmahnung

12. September 2008 @ 20:47 Uhr - Comments (0)
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Zum Thema “100 Euro Erstabmahnung im Internet” habe ich bei Robert einen interessanten Artikel gefunden. Wobei wie immer NICHTS klar ist und es bestimmt 1000 Löcher gibt.

Wie immer in Deutschland…



100 Euro Abmahnung-Höchstgebühr

11. April 2008 @ 18:16 Uhr - Comments (2)
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Heute ist es endlich soweit und es ist kein April Scherz. Absofort kann nicht mehr mit 600 Euro und more abgemahnt werden:

Der Deut­schen Bundestag hat heute das Gesetz zur Umset­zung der EU-Durch­set­zungs-Richt­linie verab­schiedet. Das Gesetz erleich­tert den Kampf gegen Produkt­pi­ra­terie und stärkt damit das geis­tige Eigentum….

…Ein Mittel ist die Verbesserung des rechtlichen Instrumentariums”, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bringt das Gesetz ebenfalls eine ganz wesentliche Verbesserung: Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 100 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt”, so Zypries weiter…

Aber, die Anwälte werden schon einen Weg finden um geht einzutreiben. Da werden dann bestimmt die Anwaltgebühren hoch gehen.

MEHR ZUM THEMA: fmm-magazin.de und sueddeutsche.de



Ein Thumbnails für 25.000 Euro

18. Dezember 2007 @ 09:45 Uhr - Comments (3)
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Ja, es ist verboten fremde Fotos zu verwenden:

So geschehen bei gruenderfenster.de

… aus Zeitnot schnell ein Thumbnail aus der google-Bildervorschau verwendet, und schon hat man eine Abmahnung eines Rechtsanwalts (bzw. dessen Klientin) im Briefkasten. Gegenstandswert: 25 000 Euro bei gleichzeitigen Honorarforderungen von 1085,04 Euro …

via: basicthinking.de

Wann werden die ganzen YouTube Video aufgemahnt?



Urteil: Anbieter für Forum haftbar?

7. Dezember 2005 @ 16:37 Uhr - Comments (0)
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Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.

“Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann”, kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich.
weiterlesen



ironsport.de – Das Gericht hat entschieden

16. November 2005 @ 10:22 Uhr - Comments (1)
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Vor 5 Monaten und 3 Tagen, am Montag, den 13.06.2005, erhielt Patrick Albers, Webmaster und Foren-Administrator von Ironsport.de, eine Abmahnung, die im deutschsprachigen Internet für einigen Wirbel sorgen sollte:

Gestern, am Dienstag, den 15.11.2005, fand die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg statt.

Das Gericht hat festgestellt, dass die Abmahnung unberechtigt war und auf rechtsmissbräuchliche Weise erfolgte. Ferner wurden alle geltend gemachten Ansprüche von Patrick Albers anerkannt. Die Gerichtskosten sowie seine anwaltlichen außergerichtlichen Unkosten hat die Gegenseite zu tragen.

MEHR ZUM THEMA: klage_gegen_forum5.html



The end of all things to come…

22. August 2005 @ 08:37 Uhr - Comments (2)
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Nach seinen Stress mit Sony siehe ( Schnappi schnappt zurück… und Schnappi schnappt zurück Part 2) gibt nun ballz.de endgültig auf.
Der Grund: Nun kommt die GEMA.

Original Text von ballz.de

Ballz.de hat ab sofort seine Pforten geschlossen

Warum? Weil es mir reicht mit meinen harmlosen Cartoons ständig Ärger zu haben. Sei es mit geldgeilen Anwälten, der Musikindustrie oder sonstigen Parteien. Wenn ich eine Idee im Kopf habe, will ich nicht erst 3 Anwälte und 5 Firmen kontaktieren müssen, um ein “okay” dafür zu bekommen. Ich will mir nicht hier und da nen Anwalt suchen müssen, weil sich irgendein Typ auf den Schlips getreten fühlt.

Das verdirbt einem den Spass an der Sache.

Dann geh ich lieber ne Runde um den Block, anstatt mich für mein Hobby mit irgendwelchen Rechtsverdrehern auseinandersetzten zu müssen.

Die GEMA wird demnächst mit einer immensen Forderung vor meiner Tür stehen, keine Ahnung wie hoch die sein wird… und wie ich das bezahlen werde, aber who cares… die werd ich einfach mit meinen Milliardengewinnen, die ich durch ballz.de erwirtschaftet habe bezahlen… ja ne is klar…

Wenn in Deutschland freie Kunst, die die Leute erfreut und sonst nichts, nicht erwünscht ist oder einem unendlich schwer gemacht wird, dann lass ich es eben… Gibt genügend lustige Seiten, ihr werdet eure neue Lieblingsseite schon finden… bis der Autor sie schliessen muss, weil er im Impressum irgendwas vergessen hat… oder sonstirgendwas… böses…

Ich bedanke mich bei allen Besuchern aufs herzlichste, die Reaktionen von euch, positive wie negative, waren immens über all die Jahre. Wahnsinn.

Wie und auf welche Weise ich mich demnächst im Internet ausleben werde, steht nen bisschen in den Sternen, wir werden sehen. Vielleicht mach ich mit ballz.de auch einen Neuanfang, ich kanns im Moment nicht sagen.

Haut rein, ihr freundlichen Fucker! Das wars erstmal von mir. Wir sehen uns, irgendwann irgendwo! Lasst euch nicht verarschen, von niemandem.

Mit freundlichen Grüssen,
Mr. Eyeballz

MEHR ZUM THEMA:
Heise: Keine Eier mehr !
sueddeutsche.de
ballz.de



Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt (update)

16. Juni 2005 @ 11:29 Uhr - Comments (0)
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Nachtrag:

Zu der am Wochenende vermeldeten “Klage” gegen Ironsport gibt es jetzt schon mehr oder weniger volle Entwarnung: Der Betreiber der Webseite hat sich mit einem Anwalt zusammengesetzt, welcher die gegen Ironsport gerichteten Vorwürfe mehr als gründlich zurückgewiesen hat, (http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum2.html)wie hier nachzulesen ist. Dabei konnten der klagenden Firma bzw. deren Anwalt sogar einige (rechtlich bedeutsame) Formfehler angehängt werden, was der Anwalt von Ironsport zu hübsch süffisanten Formulierungen nutzte. In der Sache selber bestätigt der Anwalt von Ironsport die von uns am Wochenende in unserem Newsposting (laienhaft) geäußerte Rechtsauffassung …

… Denn erstens gilt das Markenrecht nur für den Geschäftsverkehr von Firmen untereinander, zweitens hat der Foren-Betreiber den betreffenden Markennamen gar nicht selber benutzt und drittens haftet der Foreninhaber für illegale Postings und Handlungen der Forenteilnehmer wenn dann erst ab Kenntnisnahme. Insbesondere letzterer Punkt dürfte relevant sein, dieser legt nämlich klar, dass Foren-Betreiber nicht einfach so mit Abmahnungen überzogen werden können für die Sachen, welche die Foren-User alles so anstellen. Es ist derzeit allgemeine Rechtspraxis, zuerst dem Foren-Betreiber eine Aufforderung zukommen zu lassen, den Rechtsverstoß zu unterbinden, erst nach dieser “Kenntnisnahme” könnte dieser dann rechtlich belangt werden – wenn er denn der Aufforderung nicht nachkommt …

… Weil die klagende Seite eine sehr seltsame Rechtsauffassung an den Tag legte, das ganze noch mit erhöhten Anwaltskosten sowie einer bisher in der Vergütungsverordnung unbekannten “Einigungsgebühr” belegen wollte, droht der klagenden Seite nun ihrerseits eine Gegenklage (samt sogar Anzeige bei der Rechtsanwaltskammer!), falls diese nicht ihre Forderungen zurückzieht. dass der Anwalt von Ironsport seinerseits nun ebenfalls eine Kostennote an die klagende Seite geschickt hat, welche durch den überhöhten Klagewert zum einen recht nett in der Höhe ausfällt und zum anderen aller Wahrscheinlichkeit durch die klagende Seite auch zu begleichen sein wird, gibt dem ganzen noch eine kleine Spur von Ironie, auch wenn der Betreiber von Ironsport von diesem Geld nichts sehen wird und insgesamt gesehen nur seine Zeit verschwendet wurde.

Daran anschließend ist im übrigen die Arbeit an einem Petitions-Wiki (http://wiki.geekspot.de) erwähnenswert, welches sich das Ziel gesetzt hat, mit einer Petition an den Deutschen Bundestag diesen davon zu überzeugen, dass Betreiber, Hoster oder Nutzer von Internet-Angeboten zukünftig besser vor unlauteren Abmahnungen und den damit einhergehenden Kosten geschützt werden sollen. Zu diesem Zweck soll eine entsprechende Petition erarbeitet werden, welche dann von möglichst vielen Usern gleichzeitig an den Deutschen Bundestag geschickt werden soll. Derzeit arbeitet man natürlich erst noch an der Petition selber, hilfreich wären hier vor allem Eingaben von Fallbeispielen aus der Vergangenheit.

Quelle: 3Dcenter.de



Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt

@ 08:26 Uhr - Comments (1)
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Quelle: www.heise.de
Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt, ja richtig gelesen, BENUTZERNAME

Einen Streitwert von 100.000 Euro hat ein Anwalt für die Benutzung eines markenrechtlich geschätzten Namens als Pseudonym in einem Internet-Forum festgelegt. Mehr als 30.000 Nutzer hat das nach Betreiberangaben zu den größten in Deutschland gehörende Forum zum Thema Bodybuilding, Kraftsport und Fitness. Einen kommerziellen Hintergrund verneint der Betreiber Patrick Albers: Die Seite finanziere sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird.

Die beanstandete Marke ist seit 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke in der Leitklasse 36 (Versicherungswesen) eingetragen. Dem Anschein nach wurde die Marke bisher jedoch noch nicht genutzt. In dem Anwaltsschreiben wird dem Betreiber vorgeworfen, den geschätzten Namen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen und damit gegen §1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen.

Der Betreiber wird aufgefordert, das zukünftige Verwenden der Marke zu unterlassen. Er soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und bis zum 13. Juni an den Anwalt zurückschicken. Den Eingang des Rechnungsbetrages in Höhe von mehr als 5200 Euro erwartet die Kanzlei ebenfalls bis zum kommenden Montag.

Der Betreiber will sich am Montag zunächst mit seinem Anwalt beraten und weitere Schritte besprechen. Das von ihm kommentierte Anwaltsschreiben hat er auf seiner Website veröffentlicht. Nach seiner Ansicht beruft sich der Kläger auf einen veralteten Paragraphen, zudem sei die Geschäftsgebühr eindeutig überhöht und nicht Rechtens. Auch dürfe eine Einigungsgebühr nicht erhoben werden.

Der Streitwert von 100.000 Euro ergibt sich nach Ansicht der Anwälte aus der Anzahl der Benutzer sowie der bisher im Forum von Albers veröffentlichten Beiträge. Sollte das Beispiel der Kläger Schule machen, so dürfte dies starke Auswirkungen auf die heute üblichen Diskussionsforen im Internet haben. Alleine heise online verzeichnet mehr als acht Millionen Beiträge und mehr als 200.000 Nutzer in seinen Foren eine nachträgliche Überprüfung aller Pseudonyme auf ihre marken- und namensrechtliche Legalität wäre kaum denkbar.

mehr unter:
Ironsport wurde auf € 100.000 verklagt
www.ironsport.de

für mich stellt sich nun die Frage, wer wird den in einen solchen Fall verklagt ? Betreiber oder User ?

Mehr zum Markenrecht:
www.markencheck.de
www.dpinfo.dpma.de